Hafenordnung


  • Durch den Motor-Yacht-Club-Neuwied wird ein Hafenmeister und ein Beauftragter für die Umwelt eingesetzt. Sie üben das Hausrecht aus und ihren Weisungen ist Folge zu leisten.
  • Im gesamten Hafenbecken und der Hafeneinfahrt gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 5 km/h. Es gilt die Binnenschiffahrtsstraßen-Ordnung und die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung.
  • Auf den Straßen der Hafenanlage gilt für alle Kfz eine Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h.
  • Der Aufenthalt im gesamten Hafenbereich einschließlich der Steganlage erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Boote liegen an der Steganlage des MYCN auf eigene Gefahr des Eigners. Es besteht keinerlei Haftungsverpflichtung von Seiten des MYCN. Der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vorzulegen
  • Das Parken von Kraftfahrzeugen ist nur in den ausgewiesen Bereichen erlaubt.
  • Im gesamten Hafenbecken ist das Baden und Angeln verboten.
  • Boote so festzumachen, daß sie sich auch bei Unwetter nicht von ihrem Liegeplatz lösen und andere Boote oder die Steganlage beschädigen.
  • Jedes Boot ist bei Abwesenheit des Eigners so abzusichern, daß Unbefugten der Zutritt verwehrt wird (Diebstahlsicherung).
  • Auf der Steganlage ist das Betreiben von Grillgeräten oder Kochern jeder Art verboten. Der Mittelsteg, an dem die Ausleger befestigt sind ,ist nicht für Feiern jeder Art gedacht. Tische dürfen auf den Mittelsteg nicht gestellt werden. Für den Fall, das eine Feier auf der Steganlage stattfindn soll, hat der MYCN einen Partysteg angelegt.Dieser kann von allen Steganrainer benutzt werden. Einzelheiten sind mit dem Hafenmeister abzustimmen. Weiter ist jeder Steganrainer dazu aufgerufen seinen Bereich in Ordnung zu halten und Stolperfallen durch Stromkabel oder Festmacherleinen zu vermeiden. Schäden an der Steganlage sind unverzüglich dem Hafenmeister oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
  • Jeder Steganreiner haftet persönlich für seine Gäste. Er hat sie in die Gefahrenpunkte beim Benutzen der Steganlage zu unterweisen. Er achtet darauf, daß sie keinerlei Schaden an der Anlage oder an den Booten anrichten.
  • Seetoiletten ( ohne Fäkalientank ) dürfen während der Dauer der Hafennutzung nicht benutzt werden. Bitte benutzen Sie die Sanitäranlagen im Hafen. Trinkwasser ist kostbar, deshalb ist bei einer Bootswäsche unbedingt ein Schlauch mit einer Wasserstopeinrichtung zu benutzen. Bitte beachten Sie, daß zur Bootsreinigung nur umweltverträgliche Reinigungsmittel benutzt werden dürfen.
  • Wasserverunreinigungen und Unfälle sind sofort dem Hafenmeister zu melden, dieser wird dann alles weitere veranlassen.
  • Das Betanken der Sportboote an der Steganlage ist verboten.
  • Altöl, Farbreste, verunreinigte Putzlappen usw. sind in die dafür aufgestellten Behältnisse zu entsorgen.
  • Boote, bei denen Öl oder Kraftstoff austritt und somit die Umwelt belasten sind sofort nach Benachrichtigung des Hafenmeisters aus dem Wasser zu entfernen. Der Eigner ist zu benachrichtigen. Die entstanden Umweltschäden werden von der Feuerwehr beseitigt. Anfallende Kosten trägt der Verursacher.
  • Vor größeren Reparaturen am Schiff, die eine Beeinträchtigung der Steganrainer bewirken, ist der Hafenmeister zu verständigen. Dieser kann für die Zeit der Instandsetzung einen geeigneten Liegeplatz zuweisen.
  • Der anfallende Hausmüll ist in den aufgestellten Müllkontainer, unter Berücksichtigung der Wertstofftrennung, zu deponierten.
  • Den Bediensteten oder Beauftragten der Wasserschutzpolizei oder der Wasserschiffartsverwaltung ist in Erfüllung Ihrer Aufgabe Unterstützung zu gewähren.
  • Gäste: Für Gäste ist ein eigener Bereich ( Gästesteg ) ausgewiesen. Beim Einlaufen in den Hafen wird hier kurzzeitig festgemacht und der Gast meldet sich im Büro des Hafenmeisters an. Dieser wird dann einen endgültigen Gastliegeplatz vergeben. Vor dem Auslaufen sind bei dem Hafenmeister alle Formalitäten zu erledigen.
  • Der Hafenmeister, Jochem Platz, steht Ihnen zu den ausgewiesenen Geschäftszeiten zur Verfügung.
  • Unser Hafen liegt in einem Trinkwasserschutzgebiet und in der Nähe eines Vogelschutzgebietes ( Urmitzer Werth). Bitte beachten Sie die ausliegenden "Goldenen Regeln" für alle Wassersportler.

Der Beauftragte für Umwelt, Detlef Kretzer, steht Ihnen unter den Rufnummern 02224-901008 oder 0174-3017817 zur Verfügung.
 
Der Motor-Yacht-Club Neuwied wünscht Ihnen und Ihrer Crew einen angenehmen Aufenthalt.
Wenn wir etwas besser machen können, lassen Sie es uns wissen. Für Fragen zu unserem Yachtclub, Anfragen für Sommer- / Winterliegeplätze, Anregungen kontakten Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

 

Pegelstand Koblenz

Wetter in Neuwied

Unsere Partner

 

   Andreas Gehrig
   Bezirksleiter
   0152 / 22 68 63 79

 




Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Infos hier